Holz und sonstige Biomasse

Holz und andere Biomassen besitzen den großen Vorteil, dass sie maximal so viel CO2 emittieren können, wie sie vorher im Wachstums­prozess aufgenommen haben. Die energetische Nutzung in Feuerungsanlagen ist daher nahezu CO2-neu­tral. Zudem stärkt die Nutzung dieser Ressourcen die lokale Wirtschaft. Durch die kas­ka­dische Nut­zung von Bio­roh­stoffen können die werthaltigsten Bestandteile der Pflanze (z.B. Stammholz) vor­rangig in hoch­wertigeren Produkten eingesetzt werden und nur die Produktionsreste der energetischen Nutzung zugeführt werden, was zu einer besonders effizienten Nutzung der begrenzten Forst- und Anbauflächen führt. Kaum eine andere Technologie kann in Relation zu den Kosten so viel CO2 einsparen. Im Vergleich zu fossilen Energie­erzeugern ist die Wirtschaftlichkeit derartiger Anlagen mitunter dennoch schwierig. Um Investoren die Entscheidung für eine Investition in diese Technologie zu erleichtern, fördert das Land Hessen die Errichtung derartiger Anlagen mit attraktiven Fördersätzen. Als Partner des Hessischen Umwelt­ministeriums unterstützen wir Sie bei der Konzeptions­phase und begleiten Ihr Förder­vor­ha­ben.

 

Förderung
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz fördert auf der Grundlage der "Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ener­getischen und stofflichen Nutzung nach­wach­sender Rohstoffe" u.a. marktgängige Holz­feue­rungs­an­la­gen zur zen­tralen Wärme­ver­sor­gung ab 30 kW, Nah­wärme­netze sowie Pilot- und Demon­stra­tions­vorhaben. Für diese Förder­gegen­stände gelten folgende Konditionen.

 

Aktuelle Meldung:

Im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe können zur Zeit keine Anträge gestellt werden. Hierzu gehört auch die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen und Nahwärmenetzen

 

 

Anlagen 30 kW - 100 kW: Der Zuschuss für die Errichtung von Biomasse­feuerungs­anlagen ist hier abhängig vom eingesetzten Brennstoff. Bei Pellet­kesseln beträgt er 80 Euro/kW, bei Holzhack­schnitzel­kesseln pauschal 3.500 Euro je Anlage. Bei besonders emissions­armen Scheit­holz­vergaser­kesseln (gemäß Liste BAFA) zur Wärme­erzeu­gung beträgt der Zuschuss pauschal 2.000 Euro je Anlage.

 

Anlagen ab 101 kW: Der Errichtung von Anlagen ab 101 kW wird eine Anteils­finan­zierung ge­währt. Zuwendungsfähig sind dabei u.a. die Kosten für die Holz­feuerung, Abgas­filter, Brenn­stoff­lager, Puffer­speicher und bauliche Maß­nah­men. Der Zuschuss kann derzeit bis zu 30 % der zu­wen­dungs­fähigen Investitions­kosten betragen. Für kommunale Projekte erhöht sich der Regel­fördersatz auf 40 % der zuwendungs­fähigen Investitions­kosten. Bei Antrag­stellern, die nicht zum Vorsteuer­abzug berechtigt sind, kann die Mehrwert­steuer gefördert werden. Der Förder­höchst­betrag beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben. Die Kumulation mit weiteren Förder­pro­grammen (z.B. KfW) ist unter Berück­sichtigung der jeweiligen Ein­schrän­kungen und Grenzen (z. B. "De-mi­ni­mis"-Regelung) möglich. Ersatz­maß­nah­men für bestehende Bio­masse­feue­rungs­an­lagen sind gemäß Be­stim­mungen ebenfalls zu­wen­dungs­fähig.

 

Nahwärmenetze: Für die Errichtung von Nahwärmenetzen kann ein Zuschuss gewährt werden, wenn das Netz im Zusammenhang mit einer ebenfalls durch das Land Hessen geförderten Bio­masse­feue­rungs- oder Bio­gas­an­lage entsteht. Voraussetzung ist, dass für das Gesamtnetz ein Wärmeabsatz von mindestens 750 kWh pro Jahr und Trassen­meter erreicht wird. Teil­strecken werden nicht gefördert. Es kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro/Trassenmeter und
250 Euro pro angeschlossenem Gebäude gewährt werden. Dieser wird jedoch auf maximal 30 % der zu­wendungs­fähigen Investitions­kosten (40 % bei kommunalen Projekten) und einen För­der­höchst­be­trag von 100.000 Euro begrenzt. Die Erwei­terung eines Nah­wärme­netzes ist nicht förderfähig. Die Gesamt­leitung eines Netzes muss mindestens 50 m betragen.

 

Pilot- und Demonstrationsvorhaben: Innovative Technologien zur energe­tischen und stofflichen Nutzung von Bio­masse können mit attraktiven Förder­sätzen von bis zu 50 % be­zu­schusst wer­den. Zur Abklärung der Förderfähigkeit Ihres Projektes bitten wir Sie unbedingt vor Antrags­stel­lung mit uns Kontakt aufzunehmen. Zusätzliche Informationen, sowie ergänzende oder alter­native Förder­angebote des Bundes finden Sie in unserer Förder­mittel­übersicht zu den Themen Bio­masse­feue­rungs­an­la­gen und Nah­wärme­netze unter Down­loads.

 

Kostenfreie Vorfeldberatung
In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umwelt­ministerium beraten wir Sie als potenziellen Investor in allen genannten Punkten völlig kosten­frei. Hierzu füllen Sie bitte den Erhe­bungs­bogen für die kostenlose Vorfeld­beratung unter Down­loads aus und lassen uns diesen zukommen. Bei Fra­gen wenden Sie sich bitte an Herrn Knott oder Herrn Zerbes.

 

Wir beraten Sie gerne !

Rainer Knott

Dipl.-Ing., Projektbearbeiter Biomassenutzung/Klimaschutz

+49 611 74 623 - 45

Daniel Zerbes

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), Projektbearbeiter Biomassenutzung/Klimaschutz

+49 611 74 623 - 70

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Holzfeuerungsanlagen

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Förderung

Nahwärmenetze

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