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 Förderprogramme Energie 

Qualifikations- und Informationsvermittlung und - verbreitung

Die Förderung des Landes Hessen erfolgt gemäß:

- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des HEnG, Teil II, Ziffer 4:

  Vorhaben zur Qualifikations- und Informationsvermittlung und -verbreitung der
  Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer
  Energien

- Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung, Ziffer 4.4.7:

  Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial

Um die sparsame, rationelle und umweltverträgliche Energienutzung sowie die Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Hessen voranzubringen, ist die Vermittlung und Verbreitung des Wissens über Technologien zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien notwendig.

Das Land Hessen unterstützt aus Mitteln des Landes und ggf. der EU Kommunen, unabhängige Beratungseinrichtungen, Kammern, Verbände, Vereine und andere Institutionen bei der Durchführung entsprechender Maßnahmen zu technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit sparsamer, rationeller und umweltverträglicher Energienutzung in Hessen.

Gefördert werden können bei vorliegen eines Konzeptes, welches über die Zielsetzungen, Inhalte, Zielgruppen, Einzelmaßnahmen, Organisation, Zeit und Kosten sowie die voraussichtlichen Effekte informiert, Maßnahmen zur Information und Qualifikation, soweit sie geeignet sind, über Energieeffizienzpotenziale, Möglichkeiten rationeller und umweltverträglicher Energienutzung sowie über die Nutzung erneuerbarer und vergleichbarer Energiequellen zu informieren bzw. zu qualifizieren.