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| Block-Heiz-Kraft-Werke (BHKW) sind
Anlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen. Das Kernstück
eines BHKW ist ein für den stationären Betrieb ausgerüsteter
Motor, der einen Generator antreibt und dessen Abwärme in der Heizung
genutzt wird. Das BHKW ist somit eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage
(KWK-Anlage). BHKW-Module im Leistungsbereich bis 30 kWel, gelegentlich auch
bis 50 kWel, werden als Klein-BHKW bezeichnet. |
Siehe: Blockheizkraftwerke
- Ein Leitfaden für den Anwender (Bine-Veröffentlichung, W. Suttor, 2005)
zur Information |
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| Als Betreiber von Klein-BHKW kommen sowohl
Privatleute als auch Betriebe, Kommunen und ihre
Einrichtungen sowie Energieversorgungsunternehmen in Frage. Sieht man von
Stromversorgern ab, die den BHKW-Strom über ein eigenes Netz verteilen
können, rechnet sich ein Klein-BHKW vor allem in Objekten, in denen
gleichzeitig und möglichst gleichmäßig über das Jahr
verteilt Wärme und Strom benötigt wird. Denn ökonomisch lebt ein
Klein-BHKW vor allem davon, dass der bei Deckung des Wärmebedarfs erzeugte
Strom teuren Bezug aus dem Netz der allgemeinen Versorgung verdrängt. |
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Die Abnahme und die Vergütung
für Strom aus KWK-Anlagen werden ab dem 01.01.2009 durch das
überarbeitete Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (kurz: KWK-Gesetz)
geregelt.
Ziel des Gesetzgebers ist es, den Anteil an der
Stromerzeugung aus KWK-Anlagen (auch BHKW) auf 25 % zu erhöhen, um im
Interesses der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der
Klimaschutzziele der Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zu
leisten.
Wesentliche Verbesserungen für BHKW gegenüber
dem KWK-Gesetz vom 01.04.2002 ergeben sich durch die neue Vergütung auch
für nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeistem KWK-Stroms.
Die Vorteile bei der Energie- und Stromsteuer bleiben bestehen. |
Inoffizielle
konsolidierte Fassung des neuen KWK-Gesetzes
(20 Seiten/204 KB)
zum Download /
PDF |
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Überblick
über die wichtigsten Punkte des neuen KWK-Gesetzes
(31 Seiten/94 KB)
zum Download /
PDF |
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| Als grobe Richtwerte für
den Bedarf, bei dem sich ein BHKW-Einsatz lohnt, kann eine
Jahreswärmemenge von mindestens 120.000 Kilowattstunden sowie ein
jährlicher Stromverbrauch von etwa 40.000 Kilowattstunden dienen.
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Klein-KWK in der dezentralen
Energieerzeugung - Praxiserfahrungen der hessenENERGIE GmbH (Fachtext, 16 Seiten/156 KB)
zum Download / PDF |
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Dabei muss
berücksichtigt werden, dass ein BHKW diese Energien in einem festen
Verhältnis von etwa zwei Teilen Wärme zu einem Teil Strom
erzeugt.
Die thermische Leistung des Klein-BHKW sollte in der Regel 10
bis 15% der benötigten Wärmeleistung des zu versorgenden Objektes
betragen, damit eine hohe Laufzeit (mehr als 5.000 Stunden im Jahr) erreicht
werden kann. |
Neue Rahmenbedingungen
für den Einsatz von Klein-BHKW in Gewerbebetrieben, im
Dienstleistungsbereich u. in der Wohnungswirtschaft
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(Vortrag von Dr. Horst Meixner, hessenENERGIE GmbH, 23
Seiten/Folien) zum Download / PDF |
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| Als Objekte
für den Einsatz von Klein-BHKW kommen zum Beispiel in Betracht: |
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Hotels oder
Gaststätten |
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Altersheime oder kleinere
Krankenhäuser |
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Sportstätten oder
Schulen mit Sporteinrichtungen |
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Gewerbebetriebe oder
Supermärkte oder |
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größere
Verwaltungsgebäude |
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| Mehrfamilienhäuser und
Wohnanlagen eignen sich insbesondere dann, wenn der Warmwasserbedarf über
ein Zentralheizungssystem gedeckt wird und wenn der erzeugte Strom im Objekt
genutzt werden kann und somit Strombezug aus dem Netz ersetzt. |
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| Im einfachsten Fall wird das BHKW neben
den Heizkessel gestellt. Die Einbindung in die Heizung wird so ausgeführt,
dass bei Bedarf ein Betrieb wie bisher, also ohne das BHKW, möglich ist.
Ein Klein-BHKW kann nicht nur in Neubauten sondern auch in das bestehende
Heizungssystem von vorhandenen Gebäuden eingebunden werden. |
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| Der Ersatz des Heizkessels durch ein
BHKW ist technisch möglich. Durch häufiges Ein- und Ausschalten
des BHKW ist jedoch vermutlich mit schnellerem Verschleiß von Teilen zu
rechnen. Durch den Einbau eines Heizwasserspeichers (Pufferspeicher) wird die
Schalthäufigkeit verringert und die Zeit zwischen den Schaltvorgängen
verlängert. In jedem Fall sollten höhere Wartungskosten und die
Kosten des zusätzlichen Heizwasserspeichers bei der
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. |
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In den Jahren 1997 bis 2001 wurde
der Einsatz von Klein-BHKW bis zu einer elektrischen Leistung von 30 kW vom
Land Hessen durch Investitionszuschüsse gefördert. Während
dieser Zeit wurden insgesamt 704 Förderanträge gestellt, von denen
bis Ende insgesamt 469 Projekte mit 565 Klein-BHKW-Modulen realisiert
wurden. |
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Sieben Jahre nach Beginn des
Förderprogramms wurden die Förderanträge der realisierten
Klein-BHKW-Projekte nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen
Gesichtspunkten und für die einzelnen Anwendungsbereiche ausgewertet
und die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst und Steckbriefe
erfolgreich umgesetzter "Best-Practice-Beispiele" erstellt. |
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>>> zur Information
"Förderung von Klein-BHKW" und Downloads des
Abschlussberichts |
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| Potenziellen
Investoren bietet die hessenENERGIE im Auftrag des Landes Hessen auch weiterhin
eine kostenfreie Kurzberatung in Form eines Objekt-Checks an. |
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| Für geeignete Objekte
bietet die hessenENERGIE auch Contracting für Klein-BHKW an: |
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Hessische Bauordnung,
Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55 Betrifft
KWK-Anlagen, wie BHKWs bis 350 kW Feuerungswärmeleistung
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| Weitere Informationen
zum Thema "BHKW" finden Sie auch unter den nebenstehenden
Links: |
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Autor: Paul Fay
Herausgeber: ASUE und Stadt Frankfurt
am Main, Energiereferat
DOWNLOAD (47 Seiten, 713 KB) |
BHKW Kenndaten 2005
In der Broschüre wird
potentiellen Investoren, Planern und Betreibern von BHKW ein umfassender
Überblick über diederzeit erhältlichen Module, ihre Kosten und
die Anbieter gegeben. Die Broschüre ist als Einzelexemplar
kostenfrei, weitere Exemplare zu EUR 2,50 pro Stück sind zu beziehen
bei:
ASUE, Bismarckstraße 16, 67655 Kaiserslautern Tel. 06 31 /
36 09 070, Fax 06 31 / 63 09 071 asue@compuserve.com
oder weitere
Infos über: http://www.frankfurt.de/... |
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