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  Klein-BHKW Stand 28.04.2009  

Block-Heiz-Kraft-Werke (BHKW) sind Anlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen. Das Kernstück eines BHKW ist ein für den stationären Betrieb ausgerüsteter Motor, der einen Generator antreibt und dessen Abwärme in der Heizung genutzt wird. Das BHKW ist somit eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage). BHKW-Module im Leistungsbereich bis 30 kWel, gelegentlich auch bis 50 kWel, werden als Klein-BHKW bezeichnet.
Siehe:
Blockheizkraftwerke -
Ein Leitfaden für den Anwender

(Bine-Veröffentlichung, W. Suttor, 2005)
zur Information
Als Betreiber von Klein-BHKW kommen sowohl Privatleute als auch Betriebe, Kommunen und ihre Einrichtungen sowie Energieversorgungsunternehmen in Frage. Sieht man von Stromversorgern ab, die den BHKW-Strom über ein eigenes Netz verteilen können, rechnet sich ein Klein-BHKW vor allem in Objekten, in denen gleichzeitig und möglichst gleichmäßig über das Jahr verteilt Wärme und Strom benötigt wird. Denn ökonomisch lebt ein Klein-BHKW vor allem davon, dass der bei Deckung des Wärmebedarfs erzeugte Strom teuren Bezug aus dem Netz der allgemeinen Versorgung verdrängt.

Die Abnahme und die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen werden ab dem 01.01.2009 durch das überarbeitete Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (kurz: KWK-Gesetz) geregelt.

Ziel des Gesetzgebers ist es, den Anteil an der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen (auch BHKW) auf 25 % zu erhöhen, um im Interesses der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zu leisten.

Wesentliche Verbesserungen für BHKW gegenüber dem KWK-Gesetz vom 01.04.2002 ergeben sich durch die neue Vergütung auch für nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeistem KWK-Stroms. Die Vorteile bei der Energie- und Stromsteuer bleiben bestehen.
Energiesteuer-Ersparnis und Zuschläge nach dem KWK-Gesetz bei kleinen KWK-Anlagen (BHKW)
(Fachtext, 12 Seiten/90 KB)
zur Information und Download / PDF

Inoffizielle konsolidierte Fassung des neuen KWK-Gesetzes
(20 Seiten/204 KB)
zum Download / PDF

Überblick über die wichtigsten Punkte des neuen KWK-Gesetzes
(31 Seiten/94 KB)
zum Download / PDF

Als grobe Richtwerte für den Bedarf, bei dem sich ein BHKW-Einsatz lohnt, kann eine Jahreswärmemenge von mindestens 120.000 Kilowattstunden sowie ein jährlicher Stromverbrauch von etwa 40.000 Kilowattstunden dienen.
Klein-KWK in der dezentralen Energieerzeugung - Praxiserfahrungen der hessenENERGIE GmbH
(Fachtext, 16 Seiten/156 KB)
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Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein BHKW diese Energien in einem festen Verhältnis von etwa zwei Teilen Wärme zu einem Teil Strom erzeugt.

Die thermische Leistung des Klein-BHKW sollte in der Regel 10 bis 15% der benötigten Wärmeleistung des zu versorgenden Objektes betragen, damit eine hohe Laufzeit (mehr als 5.000 Stunden im Jahr) erreicht werden kann.
Neue Rahmenbedingungen für den Einsatz von Klein-BHKW in Gewerbebetrieben, im Dienstleistungsbereich u. in der Wohnungswirtschaft
(Vortrag von Dr. Horst Meixner, hessenENERGIE GmbH, 23 Seiten/Folien)
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Als Objekte für den Einsatz von Klein-BHKW kommen zum Beispiel in Betracht:
Hotels oder Gaststätten
Altersheime oder kleinere Krankenhäuser
Sportstätten oder Schulen mit Sporteinrichtungen
Gewerbebetriebe oder Supermärkte oder
größere Verwaltungsgebäude
Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen eignen sich insbesondere dann, wenn der Warmwasserbedarf über ein Zentralheizungssystem gedeckt wird und wenn der erzeugte Strom im Objekt genutzt werden kann und somit Strombezug aus dem Netz ersetzt.
Im einfachsten Fall wird das BHKW neben den Heizkessel gestellt. Die Einbindung in die Heizung wird so ausgeführt, dass bei Bedarf ein Betrieb wie bisher, also ohne das BHKW, möglich ist. Ein Klein-BHKW kann nicht nur in Neubauten sondern auch in das bestehende Heizungssystem von vorhandenen Gebäuden eingebunden werden.
Der Ersatz des Heizkessels durch ein BHKW ist technisch möglich. Durch häufiges Ein- und Ausschalten des BHKW ist jedoch vermutlich mit schnellerem Verschleiß von Teilen zu rechnen. Durch den Einbau eines Heizwasserspeichers (Pufferspeicher) wird die Schalthäufigkeit verringert und die Zeit zwischen den Schaltvorgängen verlängert. In jedem Fall sollten höhere Wartungskosten und die Kosten des zusätzlichen Heizwasserspeichers bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden.
In den Jahren 1997 bis 2001 wurde der Einsatz von Klein-BHKW bis zu einer elektrischen Leistung von 30 kW vom Land Hessen durch Investitionszuschüsse gefördert. Während dieser Zeit wurden insgesamt 704 Förderanträge gestellt, von denen bis Ende insgesamt 469 Projekte mit 565 Klein-BHKW-Modulen realisiert wurden.
Sieben Jahre nach Beginn des Förderprogramms wurden die Förderanträge der realisierten Klein-BHKW-Projekte nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten und für die einzelnen Anwendungsbereiche ausgewertet und die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst und Steckbriefe erfolgreich umgesetzter "Best-Practice-Beispiele" erstellt.
>>> zur Information "Förderung von Klein-BHKW" und Downloads des Abschlussberichts
Potenziellen Investoren bietet die hessenENERGIE im Auftrag des Landes Hessen auch weiterhin eine kostenfreie Kurzberatung in Form eines Objekt-Checks an.
Ansprechpartner:
hessenENERGIE GmbH
Telefon: 0611 / 746 23 - 0
E-Mail: kontakt@hessenenergie.de
Klein-BHKW Objekt-Check
Für geeignete Objekte bietet die hessenENERGIE auch Contracting für Klein-BHKW an:
Geschäftsfeld
Flotten-Contracting-Klein-BHKW
>>> zur Information
Hessische Bauordnung,
Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55

Betrifft KWK-Anlagen, wie BHKWs bis 350 kW Feuerungswärmeleistung
>>> zum kompletten Text/ Link (siehe 3.5)
Weitere Informationen zum Thema "BHKW" finden Sie auch unter den nebenstehenden Links:
www.bhkw-infozentrum.de
www.bkwk.de
www.bhkw-info.de/info-bhkw/bhkw.html
www.minibhkw.de
www.bhkw-forum.de

Autor:
Paul Fay

Herausgeber:
ASUE und Stadt Frankfurt am Main, Energiereferat

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(47 Seiten, 713 KB)
BHKW Kenndaten 2005

In der Broschüre wird potentiellen Investoren, Planern und Betreibern von BHKW ein umfassender Überblick über diederzeit erhältlichen Module, ihre Kosten und die Anbieter gegeben.

Die Broschüre ist als Einzelexemplar kostenfrei, weitere Exemplare zu EUR 2,50 pro Stück sind zu beziehen bei:

ASUE, Bismarckstraße 16, 67655 Kaiserslautern
Tel. 06 31 / 36 09 070,   Fax 06 31 / 63 09 071
asue@compuserve.com

oder weitere Infos über:  http://www.frankfurt.de/...


 
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