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Info-Bereich Energierechtlicher Rahmen

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Das seit Jahresbeginn 2009 geltende Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) hat das EEG in der Fassung von 2004 abgelöst.

Es regelt wie schon das frühere Gesetz die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in die Netze der allgemeinen Versorgung und gibt differenzierte Mindestvergütungssätze für Strom aus Wasserkraft, Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas vor.

Der Text des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.

Hinweise und Erläuterungen zum EEG finden sich im Internet auf einer speziellen Themen-Seite des für den Bereich der erneuerbaren Energien zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Die Bundesnetzagentur ist beauftragt mit der Veröffentlichung von aktuellen Vergütungssätzen für Photovoltaikanlagen sowie der von ihr erhobenen Daten zur Entwicklung des Bestands an Photovoltaikanlagen und der statistischen Berichte mit Zahlen zum Wälzungsmechanismus nach dem EEG.

Zur außergerichtlichen Klärung von Streitfällen bei der Stromeinspeisung gemäß dem EEG ist eine Clearingstelle eingerichtet worden, auf deren Internet-Seite strittige Anwendungsfragen erörtert werden und die ihre Entscheidungen dort veröffentlicht.