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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 2000. Es hatte und hat zum Ziel die Stromerzeugung aus den verschiedenen Energieträgern, die regenerativ oder dauerhaft vorhanden sind, gezielt zu för­dern, um die Anteile an der Strombereitstellung in Deutschland auf einem definierten Pfad zu entwickeln und langfristig – bis 2050 - einen Deckungsgrad am Strombedarf von 85–100% zu erreichen. Kernidee der gesetzlichen Regelung ist dabei, für Strom aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Geothermie "kostengerecht" über eine definierte Laufzeit zu vergüten, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.

 

Das EEG hat inzwischen etliche Novellierungen erfahren. Diese reflektieren die jeweils be­ob­ach­tete Markt­entwicklung in den einzelnen Segmenten und setzen darauf aufbauend neue Anreize. Gleichzeitig sollen Überförderungen vermeiden werden. Die letzte Anpassung liegt in der Fas­sung des EEG 2017 vor, in dem nun weitgehend für alle Energieträger marktbasierte Regu­larien eingeführt wurden. Fördersätze werden im Rahmen von Auktionen ermittelt und es findet eine direkte Vermarktung der Kilowattstunden erneuerbarer Energie am Großhandelsmarkt bzw. der Strombörse statt. Die energieträgerspezifischen Ausbaupfade folgen dabei einem festgelegten Zubau-Korridor für die jeweils jährlich installierte Leistung. Um dabei den garantierten Ver­gü­tungs­preis für die Anlagenbetreiber zu gewährleisten, gleicht der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem am Markt erzielten Preis und dem festgelegten Vergütungsniveau in Form einer Marktprämie aus.

 

Der Text des Erneuerbare-Energien-Gesetz in der aktuellen Fassung ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.

 

Hinweise und Erläuterungen zum EEG finden sich im Internet auf einer speziellen Themen-Seite des für den Bereich der erneuerbaren Energien zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

Die Bundesnetzagentur ist beauftragt mit dem Betrieb und der Veröffentlichung eines Anlagenregisters für alle EEG-Anlagen.

 

Zur außergerichtlichen Klärung von Streitfällen bei der Stromeinspeisung gemäß dem EEG ist eine Clearingstelle eingerichtet, auf deren Internet-Seite strittige Anwendungsfragen erörtert werden und die ihre Entscheidungen dort veröffentlicht.

 

Links

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Bundesamt für Justiz - Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes

Bundesnetzagentur

EEG-Re­gis­ter­da­ten und -För­der­sät­ze

Clearingstelle

Erörterung strittiger Anwendungsfragen und ihrer Entscheidungen

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