Info-Bereich

Kommunale Energieplanung

Grundlagen einer energiesparenden Bauleitplanung

 

Eine energie- und kosteneffiziente Bebauung ist in Neubau­gebieten grundsätzlich möglich. Dabei kann eine Kommune im Rahmen der energie­effizienten Bauleit­planung auf mehrere Instrumente zurückgreifen, um Einfluss auf die bauliche Nutzung von ausgewiesenen Neubaugebieten zu neh­men. Die Rechtgrundlage in Hessen stellt dabei die Hessische Bauordnung (HBO), die Hessi­sche Gemeinde­ordnung (HGO) und das Bau-Gesetzbuch (BauGB) dar.

 

Bebauungsplan

 

Die effiziente Nutzung von Energie und der Einsatz erneuerbarer Energien sind in städte­bau­lichen Festlegungen im Rahmen des Bebauungs­plans zu treffen, wenn auftretende Zusatzinvestitionen angemessen, das heißt wirtschaftlich sind. Dabei sind übergeordnete Ziele aus Regional­plänen (siehe Links) und private Belangen gleichermaßen zu be­rück­sich­ti­gen.

 

Unter die kommunalen Bestimmungen fallen beispielsweise die Bauweise, die Art der Nutzung, die Bepflanzung, die Stellung der baulichen Anlagen oder die Tiefe der Abstandsflächen (vgl. § 9 BauGB). Der Nachweis der optimalen Ausführung kann anhand von Simulations­rech­nungen er­fol­gen (Simulationsprogramm zur Bauleitplanung). Im B-Plan dürfen je­doch keine bau­lichen Stan­dards oder ein Anschluss- und Nutzungs­zwang von An­la­gen ge­troffen wer­den.

 

Städtebaulicher Vertrag

 

Für eine Kommune besteht die Möglichkeit, anhand eines städtebaulichen Vertrags die ener­ge­tische Qualität von Gebäuden, die Nutzung von Solarenergie oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz vertraglich festzulegen. Da die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens oft vom Investor durchgeführt wird, kann dieser direkt an einen städtebaulichen Vertrag gebunden werden. Dieser wird rechtskräftig, wenn eine Angemessenheit besteht und beispielsweise ein verbesserter Wär­me­schutz zu einer Be­triebs­kosten­minderung führt (vgl. § 11 BauGB).

 

Gemeindesatzung

 

Über eine Gemeindesatzung können zusätzliche Selbstverwaltungsaufgaben festgelegt werden, soweit dieser keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 81 HBO und § 19 HGO). Dazu zählt beispiels­weise der ver­pflich­ten­de An­schluss an Nah­wärme­netze (vgl. Bsp. einer Nah- und Fernwärmesatzung).

 

Fördermaßnahmen

 

Um einen Anreiz für den Bezug der energieoptimierten Neubauten zu bieten, sind monetäre Förderungen oder Unter­stüt­zung bei der Baubegleitung zur Umsetzung der energetischen Ziele seitens der Kommune emp­fehlens­wert.

 

Kontrollmaßnahmen

 

Zur Qualitätssicherung kann nach der Fertigstellung das Niveau des ener­ge­tischen Gebäude­standards durch einen unabhängigen Energieberater überprüft werden.

 

Unter Zuhilfenahme der beschriebenen Instrumente hat die Kommune die Möglichkeit in die Bau­leit­pla­nung ein­zu­grei­fen, um folgende Ziele einer effizienten Stadt­pla­nung zu erreichen.

 

  • Wärmeverlustsenkung durch Optimierung der Gebäudekubatur
  • Sicherung passiver, solarer Gewinne
  • Schaffung der Voraussetzung für eine aktive Sonnenenergienutzung
  • Sicherung ausreichender Belichtung und Besonnung
  • Ermöglichung einer effizienten Wärmeversorgung

 

Durch kommunale Festlegungen von Standards kann so aktiv ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und künftiger Energie­bedarf sowie folgende Heiz­kosten gering ge­hal­ten werden.

Downloads

Rechtsgrundlagen einer energiesparenden Bauleitplanung

Broschüre (157 KB)

Fachinformationen zum kommunalen Handlungsspielraum bei der Neubaugebiets-Planung

Städtebauliche Planung

Broschüre (169 KB)

Optimierung der städtebaulichen Planung

Gebäudewärmeschutz

Broschüre (455 KB)

Optimierung des Gebäudewärmeschutzes

Nah- und Fernwärmesatzung

Beispiel (45 KB)

Beispiel einer Nah- und Fernwärmesatzung

Links

Stadtentwicklung

Rechtsfragen zur ökologischen Stadterneuerung

Hessische Bauordnung

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Hessische Gemeindeordnung

Bürgerservice Hessenrecht

Baugesetzbuch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Regionalplan Nordhessen

Regierungspräsidium Kassel

Regionalplan Mittelhessen

Regierungspräsidium Gießen

Regionalplan Südhessen

Landesplanungsportal

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

06 11 / 746 230

06 11 / 718 224

kontakt@hessenenergie.de

Adresse

HessenEnergie Gesellschaft für rationelle

Energienutzung mbH

Mainzer Straße 98 - 102

65189 Wiesbaden