Schluss mit störendem Blinkfeuer

Nächtliche Flugbefeuerung wird abgeschaltet, OVAG-Windpark in Mücke-Atzenhain geht voran, weitere sollen folgen.

Mit der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 hat die Bundesregierung auch eine bedeutsame Weichenstellung bei der bis dato aus Gründen der Flugsicherung nötigen Flugbefeuerung vorgenommen. „Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten,“ heißt es dazu im Gesetzestext.

 

Eine Verpflichtung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung besteht zwar bereits seit dem 1. Juli 2020. Leider gab es zunächst kaum Anbieter von entsprechenden Systemen und die dafür benötigte sicherheitsrelevante Technik war von den Flugaufsichtsbehörden noch nicht zugelassen worden. Daraufhin wurde die gesetzliche Umrüstungsfrist, die für alle Anlagen mit mehr als 100 Metern Nabenhöhe gilt, mehrfach verlängert. Nun gilt der Stichtag 1. Januar 2024.

 

„Da inzwischen einzelne Hersteller von Transpondern die Zulassung erhalten haben, können nun auch die erforderlichen Umbaumaßnahmen an den Windenergieanlagen erfolgen“, erläutert Gerd Morber, Bereichsleiter Wind bei der HessenEnergie, die als 100-prozentige Tochter der OVAG auch für die Betriebsführung der Windenergieanlagen des kommunalen Unternehmens zuständig ist. „Die Technik funktioniert so, dass auf einer der Windenergieanlagen im Park ein Empfänger installiert wird, durch den die Transpondersignale der Flugzeuge überwacht werden. Sobald sich ein Flugzeug bis auf vier Kilometer und mit einer Flughöhe von weniger als 600 Metern der Anlage nähert, sendet der Empfänger ein Signal an die Steuerung der Anlagen und die Nachtkennzeichnung der Anlage wird aktiviert. Dies wird in Mücke und andernorts nur selten der Fall sein und es ist davon auszugehen, dass Ausschaltzeiten von mehr als 98 Prozent erreicht werden“, beschreibt Gerold Krause, Leiter des Umrüstungsprojektes bei der HessenEnergie.

 

Die Kosten hierfür werden alleine für die zwei Windenergieanlagen der OVAG bei Mücke einmalig rund 80.000 Euro betragen. Die nachfolgenden Betriebskosten sind dann allerdings gering. Die OVAG ist damit Vorreiter in der Region bei der Umsetzung dieser gesetzlich veranlassten Maßnahmen, die künftig den Nachthimmel von störenden optischen Einflüssen für Mensch und Tierwelt entlasten.

 

„Der Plan von OVAG und HessenEnergie ist es, nach dem Windpark Mücke auch die Abschaltung der nächtlichen Blinklichter der OVAG-Windparks in Gedern, Wartenberg, Kirtorf, Kefenrod, Ulrichstein, Diemelsee und Grebenhain vorzunehmen, was spätestens im Verlauf des Jahres 2023 erfolgen soll“, so Dr. Hans-Peter Frank, Geschäftsführer HessenEnergie und Abteilungsleiter erneuerbare Energien bei der OVAG. An neu geplanten Windparks der HessenEnergie beziehungsweise OVAG wie beispielsweise bei Butzbach, Lauterbach, Schwalmtal, Ulrichstein, Homberg (Ohm) oder Neustadt, wird diese umweltfreundliche Technik von Anfang an eingesetzt werden.

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